Neighbouring Rights
Leistungsschutzrechte (englisch: Neighbouring Rights) sind die Rechte von Performern und Tonträgerherstellern, meist dem Label, auf Vergütung, wenn eine Aufnahme gesendet oder öffentlich abgespielt wird — im Radio, im TV, im Club oder im Laden. Sie stehen neben dem Urheberrecht: Publishing vergütet die Komposition, Leistungsschutzrechte vergüten die Aufnahme und die Performance darauf.
So werden Leistungsschutzrechte eingesammelt
Verwertungsgesellschaften sammeln Leistungsschutzrechte für Performer und Tonträgerhersteller ein. Sender, Venues und Geschäfte, die Musik abspielen, zahlen Lizenzgebühren an diese Gesellschaften; verteilt wird nach Airplay-Reports und registriertem Repertoire. In Deutschland übernimmt die GVL beide Anteile — Performer melden sich und ihre Aufnahmen an, Labels registrieren ihren Katalog. Der ISRC identifiziert jede Aufnahme; saubere ISRC-Metadaten entscheiden also direkt mit, wie zuverlässig Plays deinem Repertoire zugeordnet werden. Die Registrierung läuft Land für Land: Viele Rechteinhaber nutzen Agenturen oder Gegenseitigkeitsverträge zwischen Gesellschaften, um international einzusammeln; eine Aufnahme im französischen Radio verdient nach französischen Regeln.
Leistungsschutzrechte vs. Publishing
Publishing und Leistungsschutzrechte bezahlen unterschiedliche Leute für denselben Radio-Play. Publishing vergütet die Komposition: Songwriter und Verlage sammeln über Gesellschaften wie die GEMA, wann immer der Song aufgeführt oder vervielfältigt wird. Leistungsschutzrechte vergüten die Aufnahme: Die Performer auf der Aufnahme und der Master-Inhaber werden bezahlt, wenn genau diese Aufnahme gesendet oder öffentlich gespielt wird — ein Song, zwei Ebenen. Läuft eine Coverversion im Radio, geht das Publishing-Geld an die Original-Songwriter, die Leistungsschutz-Vergütung aber an die, die das Cover eingespielt haben und besitzen. Wer bisher nur sein Publishing im Blick hat: Die Anmeldung bei der GVL macht das Bild komplett.
Wer Leistungsschutzrechte geltend machen kann
Mehr Leute, als die Credits vermuten lassen. Featured Artists, Session-Musiker, Background-Sänger und Dirigenten können für Aufnahmen, an denen sie mitgewirkt haben, einen Performer-Anteil geltend machen — das Master muss ihnen nicht gehören. Der Tonträgerhersteller, meist das Label, meldet den Hersteller-Anteil an. Beide registrieren sich bei der zuständigen Gesellschaft, in Deutschland der GVL, und melden Aufnahmen und Rollen. Die Reichweite unterscheidet sich je Land: Der Großteil Europas vergütet Radio, TV und öffentliche Wiedergabe, die USA vergüten über ein eigenes System digitale und Satelliten-Dienste. Für international gespielten Katalog ist die vollständige Registrierung in den wichtigsten Ländern einer der direktesten Hebel für mehr Recording-Einnahmen.
Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet Leistungsschutzrechte vom Publishing?
Publishing bezahlt Songwriter und Verlage für die Komposition; Leistungsschutzrechte bezahlen Performer und Tonträgerhersteller für die konkrete Aufnahme. Derselbe Radio-Play erzeugt beides — eingesammelt von unterschiedlichen Gesellschaften.
Wer sammelt Leistungsschutzrechte in Deutschland ein?
Die GVL — für Performer und für Tonträgerhersteller. Performer melden ihre Aufnahmen mit Credits an, Labels registrieren ihren Katalog, identifiziert über den ISRC.
Verdienen Session-Musiker an Leistungsschutzrechten?
Ja. Wer auf einer Aufnahme mitgewirkt hat, kann einen Performer-Anteil geltend machen — ganz ohne Anteil am Master. Die Anmeldung bei der GVL mit korrekten Credits startet die Zahlungen.